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04. Mai 2011

Wann ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist

Kaufverträge verschiedener Art werden im Alltag sehr häufig eingegangen. Nicht jeder kennt sich aber mit den gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertragsrücktritt oder zum allgemeinem Rückgaberecht aus.

Wenn man eine Ware erwirbt und dafür einen vereinbarten Betrag an den Verkäufer zahlt, geht man einen Kaufvertrag ein. Grundsätzlich gilt, dass Verträge erfüllt werden müssen. Ein Rücktritt ist ohne Weiteres nicht möglich; es gibt aber Situationen, in denen der Käufer ohne weitere Verpflichtungen von den vertraglichen Vereinbarungen zurücktreten kann. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verkäufer seine vereinbarte Pflicht verletzt, d. h. wenn die Leistung entweder gar nicht oder mangelhaft erbracht wurde. Erhält man also keine, die falschen oder beschädigte Waren, ist theoretisch ein Rücktritt vom getroffenen Kaufvertrag möglich. Allerdings muss dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Bereinigung seiner Fehler eingeräumt werden. Ist diese verstrichen, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Zahlungen von Seiten des Käufers müssen dann nicht geleistet bzw. können zurückgefordert werden. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als gesetzlichen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nicht zu verwechseln ist der eigentliche Vertragsrücktritt mit dem sogenannten Rückgaberecht, das dem Käufer eine Frist von meist 14 Tagen einräumt, während der er die erworbene Ware an den Verkäufer zurückgeben kann. Dies ist ohne Angabe von Gründen möglich und wird zum Beispiel dann vorgenommen, wenn bei einer Bestellung über das Internet nach Erhalt der Ware festgestellt wird, dass das Kleidungsstück nicht passt oder die Farbe nicht zusagt. Ein einwandfreier Zustand der Ware wird selbstverständlich für eine Rückgabe vorausgesetzt; Medien wie CDs oder Software müssen sich häufig noch in der Originalverpackung befinden, damit sichergestellt ist, dass kein Kopieren stattgefunden hat.

Darüber hinaus existiert ein Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber etabliert hat, um Käufern den Rücktritt von unter bestimmten Umständen abgeschlossenen Verträgen zu ermöglichen. Darunter fallen alle Verträge, für deren Übermittelung ein Fernkommunikationsmittel genutzt wurde (Briefe, Faxgeräte, Emails usw.). Aus diesem Grund spricht man hier von dem Bereich des Fernabsatzes. Auch Geschäftsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür können binnen 14 Tagen widerrufen werden. In allen Fällen ist eine unbedingte Einhaltung der vereinbarten Fristen erforderlich, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

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